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   BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80   

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https://dejure.org/1980,1043
BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80 (https://dejure.org/1980,1043)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1980 - 3 StR 273/80 (https://dejure.org/1980,1043)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1980 - 3 StR 273/80 (https://dejure.org/1980,1043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung eines Urteils - Umfang der Aufhebung - Revisionsgrund - Entfallen des Begründungszwangs - Ausschluß der Öffentlichkeit

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 191
  • NStZ 1982, 191 (Pfeiffer)
  • StV 1981, 3
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76

    Verlesung einer Zeugenvernehmung bei vorheriger Vernehmung des Zeugen unter

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
    Auch in der Erklärung des Verteidigers, er widersetze sich der Verlesung nicht ausdrücklich, stimme ihr andererseits aber auch nicht zu, hat die Rechtsprechung einen solchen Widerspruch nicht gesehen (BGH, Urt. vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 693/76).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
    cc) Mit der Revision kann ein Benachrichtigungsfehler nur geltend gemacht werden, wenn der von ihm Betroffene der Verlesung der Vernehmungsniederschrift in der Hauptverhandlung widersprochen hat (BGHSt 9, 24; 26, 332 [333]).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
    cc) Mit der Revision kann ein Benachrichtigungsfehler nur geltend gemacht werden, wenn der von ihm Betroffene der Verlesung der Vernehmungsniederschrift in der Hauptverhandlung widersprochen hat (BGHSt 9, 24; 26, 332 [333]).
  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76

    Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
    Damit ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO gegeben (BGHSt 27, 117 und 187, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.05.1977 - 4 StR 102/77

    Anforderungen an die Beschlussfassung bei Ausschließung der Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
    Diese Rechtsprechung hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 17. Mai 1977 - 4 StR 102/77 (NJW 1977, 1643 [1644], insoweit in BGHSt 27, 187 nicht abgedruckt) nicht aufgegeben.
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 600/56

    Ausschluss der Öffentlichkeit wähernd der Hauptverhandlung gegen einen

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
    Daß es sich um einen absoluten Revisionsgrund handelt, ändert daran nichts (BGHSt 10, 119 [121]; BGH NJW 1962, 261).
  • BGH, 01.12.1961 - 3 StR 11/61
    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
    Daß es sich um einen absoluten Revisionsgrund handelt, ändert daran nichts (BGHSt 10, 119 [121]; BGH NJW 1962, 261).
  • RG, 24.02.1919 - III 6/19

    1. Darf in der schwurgerichtlichen Hauptverhandlung nach Kundgabe des Spruches

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
    Vielmehr soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, daß, wenn und soweit einer dieser Revisionsgründe vorliegt, kein Raum mehr bleibt für die Frage, ob das Urteil im Umfang des Revisionsgrundes auf der Verletzung beruhe (RGSt 44, 16 [19]; 53, 199 [202]; 69, 253 [256]; BGH GA 1975, 283).
  • RG, 28.06.1910 - V 536/10

    1. Inwieweit ist Anwesenheit des notwendigen oder gemäß § 141 St.P.O. bestellten

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
    Vielmehr soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, daß, wenn und soweit einer dieser Revisionsgründe vorliegt, kein Raum mehr bleibt für die Frage, ob das Urteil im Umfang des Revisionsgrundes auf der Verletzung beruhe (RGSt 44, 16 [19]; 53, 199 [202]; 69, 253 [256]; BGH GA 1975, 283).
  • RG, 04.07.1935 - 2 D 500/35

    Läßt sich bei Ausschluß der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
    Vielmehr soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, daß, wenn und soweit einer dieser Revisionsgründe vorliegt, kein Raum mehr bleibt für die Frage, ob das Urteil im Umfang des Revisionsgrundes auf der Verletzung beruhe (RGSt 44, 16 [19]; 53, 199 [202]; 69, 253 [256]; BGH GA 1975, 283).
  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    b) Die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs ging bisher allerdings davon aus, daß selbst dann, wenn für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer der Ausschließungsgrund auf der Hand lag, auf dessen genaue Bezeichnung im Gerichtsbeschluß nicht verzichtet werden darf (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56 f.; 3, 344, 345; 27, 117, 118; 27, 187, 188; 30, 298, 301; 38, 248; 411 145, 146; BGH NJW 1977; 1643; StV 1981, 3; 1984, 146; NStZ 1983, 324; BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1 - 6; BGH, Urt. v. 11. September 1975 - 4 StR 417175; Beschl. v. 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76; Urt. v. 10. März 1976 -3 StR 15/76; Beschl. v. 27. November 1987 - 2 StR 591/87 BGHR aaO Begründung 3).
  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

    Dagegen ist ihre Glaubhaftmachung, etwa durch die Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen, aus denen sich diese Tatsachen ergeben, nicht erforderlich (BGH NStZ-RR 2003, 334 ; in vergleichbarem Sinne BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 41).
  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02

    Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte

    So kann etwa eine weitere Verurteilung, die einen abtrennbaren Teil der Entscheidung darstellt, von dem Verfahrensfehler nicht betroffen sein (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75; BGH GA 1975, 283; StV 1981, 3).
  • BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80

    Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer

    Der Senat folgt damit der vom Bundesgerichtshof zu der mit § 138 Nr. 5 VwGO gleichlautenden Vorschrift des § 338 Nr. 6 StPO entwickelten und in ständiger Rechtsprechung gefestigten Auffassung, nach der sich auf die Verletzung einer Verfahrensvorschrift stets nur ein Verfahrensbeteiligter berufen kann, dem gegenüber fehlerhaft verfahren worden ist (BGHSt 10, 119 [121];Urteil vom 1. Dezember 1961 - 3 StR 11/61 -;Urteil vom 8. Oktober 1980 - 3 StR 273/80 -).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 162/81

    Abwesenheit des Angeklagten - Augenscheinseinnahme - Beurteilung von Tatsachen -

    Auch die Rüge, das Landgericht habe am 2. Juli 1980 gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verstoßen (§ 338 Nr. 6 StPO ), ist aus den Erwägungen, die der Generalbundesanwalt zur Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO (Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten) dargelegt hat, jedenfalls unbegründet (vgl. BGHSt 21, 180; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1980 - 3 StR 273/80).

    Sie ist auch von dem betroffen, was Gegenstand der Augenscheinseinnahme war (vgl. BGHSt 21, 180; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1980 - 3 StR 273/80).

  • BGH, 08.08.2007 - 2 StR 224/07

    Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz

    Insoweit handelt es sich um abtrennbare Teile der angefochtenen Entscheidung, auf die sich der Gesetzesverstoß nicht auswirken konnte (vgl. BGH StV 1981, 3).
  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Die bloße Erklärung der Revisionseinlegung und der Aufhebungsantrag, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision klargelegt werden, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79; Hanack in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl., StPO § 344 Rdn. 68).
  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige

    Das vom Generalbundesanwalt herangezogene Urteil vom 8. Oktober 1980 - 3 StR 273/80 - StrVert 1981, 3 - besagt nichts anderes.
  • BayObLG, 21.02.1994 - 3 ObOWi 5/94
    Wird der geltend gemachte Verstoß auf die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens gestützt, erfordert § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die Angabe auch derjenigen - dem Beschwerdeführer zugänglichen (BGHSt 28, 290/291; 29, 162/164; BayObLG Beschluß vom 25.09.1989 - RReg. 3 St 137/89 a-c) - Umstände, nach denen das Gericht den Verstoß zu vertreten hat, da eine nach dem Sachvortrag der Rechtsbeschwerde hier objektiv gegebene Beschränkung der Öffentlichkeit nur dann einen Rechtsbeschwerdegrund bildet, wenn sie auf ein vorwerfbares Verhalten des Gerichts zurückzuführen ist (BGHSt 22, 297/299; BGH StV 1981, 3/4; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 338 Rn. 49; Löwe/Rosenberg/Hanack StPO 24. Aufl. § 338 Rn. 113).
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